Registerverknüpfung (Namen kennzeichnen)

In der Vorlage oder im Kommentar genannte Personen, Orte und Institutionen werden als solche gekennzeichnet und mit einem Registereintrag verknüpft. Referenzen in der Vorlage können explizit in Form von Eigennamen erfolgen oder indirekt in Form von Anaphern (Funktionsbezeichnungen, Verwandschaftsgrade o. ä.). Die Auszeichnung letzterer liegt im Ermessen der einzelnen Editionen.