Protokollabschnitt

Der Protokollabschnitt bezeichnet einen einzelnen, ordentlichen oder außerordentlichen, TOP innerhalb des Protokolltextes. Er umfasst die Überschrift und den Text zu einem TOP. Optional können das federführende Ressort, die Uhrzeit, zu der mit der Behandlung des TOPs begonnen wurde, und weitere vorangestellte Informationen angegeben werden. Für das Einfügen von Unterpunkten zu einem TOP siehe Unterabschnitte zum TOP.

Eine Besonderheit stellen Eingangsbemerkungen, Angaben zu Sitzungsunterbrechungen oder Vorsitzwechseln und Abschlussbemerkungen dar, die im engeren Sinne nicht zum TOP zählen und dementsprechend kodiert werden.